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ℹ️ Zur Vereinfachung wird nicht mehr zwischen Schluss- und Zwischenzeugnissen unterschieden. Die Bewertungsperiode zeigt, welchen Zeitraum das Zeugnis abdeckt.
ℹ️ Das Arbeitszeugnis enthält den Namen und das Geburtsdatum des Mitarbeitenden. Beim Unternehmen werden Name, Homepage, Branche, eine kurze Unternehmensbeschreibung sowie die ungefähre Anzahl Mitarbeitenden angegeben.
ℹ️ Auf die Unterschrift wird – wie z. B. auch beim Lohnausweis – verzichtet. Weiter enthält Art. 330a OR keine Formvorschrift für das Arbeitszeugnis.
ℹ️ Die Angaben umfassen alle relevanten Anstellungsdaten: Position, Beschäftigungsgrad, Arbeitsort, Bewertungsperiode, Eintritts- und Austrittsdatum sowie den Erstellungsgrund.
ℹ️ 5-er Regel: Es werden jeweils die fünf wichtigsten Tätigkeiten, Fähigkeiten und Stärken aufgeführt. Die Liste soll nur die relevantesten Aspekte hervorheben, wobei das wichtigste Element am Schluss und das zweitwichtigste am Anfang stehen sollte.
ℹ️ Bei den Fähigkeiten unterscheiden wir zwischen Funktionen ohne Führung und Funktionen mit Führung. - a) Bei Funktionen ohne Führung sind zwingend Persönlichkeit und Selbstmanagement, Zusammenarbeit mit anderen, Methodik und Umsetzung sowie Fachwissen zu bewerten. b) Bei Funktionen mit Führung sind zwingend Persönlichkeit und Selbstmanagement, Zusammenarbeit mit anderen, Methodik und Umsetzung, Fachwissen sowie Leadership zu bewerten. Ergänzend kann eine frei wählbare, individuelle Fähigkeit ergänzt werden. Die frei wählbare, individuelle Fähigkeit kann je nach Firma, Branche, Funktion oder Person unterschiedlich sein.
ℹ️ Bei Stärken werden wesentliche Persönlichkeitsbeschreibungen aufgeführt. Die Anzahl aufgeführter Stärken wird dabei auf mindestens drei und maximal fünf definiert. Ziel ist eine wohlwollende Formulierung, allerdings ohne Verletzung der Wahrheitspflicht. Negative Tatsachen dürfen im Zeugnis erwähnt werden, sofern sie für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers erheblich sind.
ℹ️ Dieser Abschnitt dient der Wertschätzung oder zur Erwähnung besonderer Aspekte wie interne Aus- und Weiterbildungen, herausragende Leistungen, besonderes Potenzial oder andere Sachverhalte, welche für die Arbeit in der Zukunft eine Bedeutung hat. Es stehen max. 3 Zeilen zur Verfügung. Externe Aus- und Weiterbildungen werden nicht aufgeführt, um Doppelspurigkeit mit dem Lebenslauf zu vermeiden.
Infografik über eine fiktive Angestellte namens Nadine Muster, inklusive persönlicher Daten, beruflicher Informationen, Fähigkeitenbewertung und Stärkenhinweisen. Bereiche wie Persönlichkeits- und Selbstmanagement und Fachwissen werden grafisch dargestellt. Zusatzinformationen umfassen kreative und persönliche Eigenschaften. Beispieltext im unteren Bereich der Grafik.